Zum Inhalt springen
snuut. gluu!
  • gluu
  • Mitgliedschaft
  • snuut.
Auf die Warteliste →
Rechtliches

AGB für die gluu-Mitgliedschaft

Stand: Oktober 2026

  1. Geltungsbereich und Anbieter
  2. Was gluu ist
  3. Aufnahme und Mitgliedskonto
  4. Testphase und Ticket-Code
  5. Preise und Zahlung
  6. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
  7. Wechsel zwischen Monats- und Jahresabo
  8. Preisänderungen
  9. gluu-Regeln
  10. Aufträge zwischen Mitgliedern
  11. Haftung
  12. Datenschutz
  13. Änderungen dieser AGB
  14. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Mitgliedschaft im Netzwerk gluu. Anbieterin ist Inken Kalweit, snuut., Bahnhofstr. 110B, 13127 Berlin, E-Mail: gluu@snuut.berlin, USt-IdNr.: DE464011795 (im Folgenden „snuut.“).

(2) gluu richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, sowie an Vereine, Verbände und andere juristische Personen aus der Eventbranche. Mit dem Abschluss bestätigt das Mitglied, die Mitgliedschaft für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit beziehungsweise für seine Organisation abzuschließen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können keine Mitgliedschaft abschließen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds gelten nur, wenn snuut. ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Was gluu ist

(1) gluu ist ein geschlossenes Netzwerk für die Eventbranche. Mitglieder können Notfälle und Anfragen stellen (zum Beispiel „Speaker ausgefallen“ oder „Location gesucht“), passende und verfügbare Mitglieder werden benachrichtigt und können darauf antworten. Kommt es auf beiden Seiten zu einer Zusage, sehen beide die Kontaktdaten des anderen.

(2) snuut. stellt die Plattform zur Verfügung. Einen bestimmten Erfolg schuldet snuut. nicht, insbesondere nicht, dass sich auf eine Anfrage jemand meldet oder dass eine Zusammenarbeit zustande kommt.

(3) snuut. bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Erreichbarkeit von gluu. Wartungen, Updates und technische Störungen, die snuut. nicht zu vertreten hat, können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

§ 3 Aufnahme und Mitgliedskonto

(1) gluu ist geschlossen. Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung durch snuut., über einen Ticket-Code von einem snuut-Event oder über die Bürgschaft bestehender Mitglieder. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

(2) Das Mitglied macht bei der Anmeldung und im Profil wahre und aktuelle Angaben, insbesondere zu Name, Firma, Rolle, Standort und Kontaktdaten, und hält sie aktuell. Der Tarif richtet sich nach der tatsächlichen Rolle (zum Beispiel Planer, Freelancer oder Dienstleister). Passt der gewählte Tarif nicht zur Rolle, kann snuut. ihn mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum anpassen und informiert das Mitglied vorher.

(3) Bei einer Firmenmitgliedschaft können bis zu fünf Personen derselben Firma über einen Team-Code teilnehmen. Vertragspartner ist die Firma. Sie ist dafür verantwortlich, dass ihre Teammitglieder diese AGB einhalten, und entscheidet, wer dabei ist.

(4) Zugangsdaten und Team-Codes sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Personen außerhalb der Mitgliedschaft weitergegeben werden.

§ 4 Testphase und Ticket-Code

(1) In der Testphase ist gluu kostenlos. Die Testphase endet mit der Einführung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft. snuut. kündigt das mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an. Aus der Testphase wird nicht automatisch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Wer weitermachen möchte, schließt aktiv ein Abo ab.

(2) Mit einem Ticket-Code von einem snuut-Event sind die ersten sechs Monate der Mitgliedschaft im Ticket enthalten. Danach endet die inklusive Zeit automatisch. Kostenpflichtig wird es nur, wenn das Mitglied aktiv ein Abo abschließt. snuut. erinnert rechtzeitig vor Ablauf per E-Mail.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise, die beim Abschluss auf snuut.berlin/gluu angegeben sind. Im Monatsabo gilt in den ersten sechs Monaten der Startpreis, danach automatisch der reguläre Monatspreis.

(2) Alle Preise sind Endpreise. snuut. ist Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG und berechnet daher keine Umsatzsteuer. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, kommt ab dann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. snuut. teilt das mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Das Mitglied kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

(3) Die Zahlung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) über die auf snuut.berlin angebotenen Zahlungsarten. Das Mitglied erhält für jede Zahlung eine Rechnung per E-Mail.

(4) Gerät das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, kann snuut. den Zugang nach vorheriger Erinnerung sperren, bis der offene Betrag bezahlt ist.

§ 6 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Monatsabo: Die Laufzeit beträgt einen Monat. Sie verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn das Mitglied nicht kündigt. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Monats möglich.

(2) Jahresabo: Die Laufzeit beträgt zwölf Monate ab Beginn des Abos. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn das Mitglied nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. snuut. erinnert spätestens sechs Wochen vor Ablauf per E-Mail an die Verlängerung.

(3) Die Kündigung ist in Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail an gluu@snuut.berlin, oder über die Kündigungsfunktion auf snuut.berlin. Eine Begründung ist nicht nötig. snuut. bestätigt die Kündigung per E-Mail.

(4) snuut. kann mit denselben Fristen kündigen. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für snuut. insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen § 9 vor.

(5) Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet der Zugang zu gluu. Das Profil wird nicht mehr angezeigt und nach den Vorgaben der Datenschutzerklärung gelöscht. Bereits gezahlte Beiträge für den laufenden Zeitraum werden bei einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet.

§ 7 Wechsel zwischen Monats- und Jahresabo

(1) Vom Monatsabo ins Jahresabo kann das Mitglied jederzeit wechseln. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats wirksam. Ab dann gilt der Jahrespreis, und die zwölfmonatige Laufzeit beginnt.

(2) Vom Jahresabo ins Monatsabo kann das Mitglied zum Ende der laufenden Jahreslaufzeit wechseln, wenn es den Wechsel spätestens einen Monat vorher mitteilt.

(3) Wechsel zwischen Einzel- und Firmenmitgliedschaft sind zum nächsten Abrechnungszeitraum möglich. Ein bereits gezahlter Betrag wird dabei anteilig angerechnet.

§ 8 Preisänderungen

(1) snuut. kann die Preise für künftige Abrechnungszeiträume anpassen. Eine Änderung teilt snuut. mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mit.

(2) Während einer laufenden Jahreslaufzeit ändert sich der Preis nicht. Die Änderung gilt dann erst ab der nächsten Verlängerung.

(3) Ist das Mitglied mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, kann es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Darauf weist snuut. in der Mitteilung hin.

§ 9 gluu-Regeln

(1) gluu lebt davon, dass man sich aufeinander verlassen kann. Mitglieder

  • antworten nur auf Anfragen, die sie wirklich erfüllen können, und melden sich nur als verfügbar, wenn sie es sind,
  • gehen respektvoll miteinander um,
  • nutzen gluu nicht für Werbung, Massennachrichten oder Kaltakquise außerhalb konkreter Anfragen,
  • nutzen die Kontaktdaten anderer Mitglieder nur für den jeweiligen Anlass und geben sie nicht an Dritte weiter,
  • stellen keine rechtswidrigen, irreführenden oder fremde Rechte verletzenden Inhalte ein.

(2) Mitglieder können Inhalte und andere Mitglieder an snuut. melden. Bei Verstößen kann snuut. Inhalte entfernen, das Mitglied verwarnen, den Zugang vorübergehend sperren oder die Mitgliedschaft nach § 6 Abs. 4 außerordentlich kündigen. Bei einer außerordentlichen Kündigung wegen eines Verstoßes besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beiträge.

§ 10 Aufträge zwischen Mitgliedern

(1) Verträge über Leistungen, die über gluu zustande kommen, schließen die beteiligten Mitglieder ausschließlich untereinander. snuut. wird nicht Vertragspartei, vermittelt nicht im Sinne eines Maklers und erhält keine Provision.

(2) Für Qualität, Pünktlichkeit, Preise, Versicherungen, Genehmigungen und die Bezahlung dieser Leistungen sind allein die beteiligten Mitglieder verantwortlich. snuut. prüft Mitglieder bei der Aufnahme, übernimmt aber keine Gewähr für ihre Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit.

§ 11 Haftung

(1) snuut. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die Nutzung von gluu überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der Beiträge der letzten zwölf Monate.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Schäden, die daraus entstehen, dass in einem Notfall kein passendes Mitglied antwortet oder gluu vorübergehend nicht erreichbar ist.

§ 12 Datenschutz

Profilangaben sind für andere Mitglieder sichtbar, Kontaktdaten erst nach einem beidseitigen Match. Wie snuut. personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 13 Änderungen dieser AGB

snuut. kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa neue Funktionen oder geänderte Rechtslage. Änderungen teilt snuut. mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht das Mitglied nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge und das Recht, zum Inkrafttreten zu kündigen, weist snuut. in der Mitteilung hin. Änderungen der Preise richten sich nach § 8.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

snuut.

gluu! Hält zusammen. Das Netzwerk der Eventbranche, by snuut.

Kontakt

  • Berlin
  • gluu@snuut.berlin
  • snuut.berlin

Mehr

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB snuut.
  • AGB gluu
  • LinkedIn
  • Instagram
© snuut. · Inken Kalweit gluu ist ein Projekt von snuut. · USt-IdNr.: DE464011795