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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

snuut. Event- & Projektmanagement · Stand: Oktober 2026

  1. Geltungsbereich und Anbieterin
  2. Angebot und Auftrag
  3. Leistungen
  4. Partner und Dienstleister
  5. Mitwirkung des Kunden
  6. Honorar und Zahlung
  7. Änderungen und Budget
  8. Stornierung durch den Kunden
  9. Ausfall und höhere Gewalt
  10. Konzepte und Nutzungsrechte
  11. Vertraulichkeit und Referenzen
  12. Haftung
  13. Teilnahme an snuut-Events
  14. Schlussbestimmungen

Teil A · Event- und Projektmanagement

§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge an snuut. Event- & Projektmanagement, Inhaberin Inken Kalweit, Bahnhofstr. 110B, 13127 Berlin, E-Mail: hey@snuut.berlin, USt-IdNr.: DE464011795 (im Folgenden „snuut.“).

(2) Die Leistungen von snuut. richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen sowie an Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen (im Folgenden „Kunde“).

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn snuut. ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Für die Mitgliedschaft im Netzwerk gluu gelten die gesonderten AGB für gluu.

§ 2 Angebot und Auftrag

(1) Angebote von snuut. sind freibleibend und 30 Tage gültig, wenn nichts anderes darin steht.

(2) Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt (zum Beispiel per E-Mail) oder snuut. einen Auftrag in Textform bestätigt. Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

(3) Erstgespräche und eine erste Einschätzung sind kostenlos. Konzepte, Präsentationen und ausgearbeitete Vorschläge vor Auftragserteilung sind nur kostenlos, wenn das vorher so vereinbart wurde.

§ 3 Leistungen

(1) snuut. erbringt Beratungs-, Konzeptions-, Planungs- und Steuerungsleistungen rund um Veranstaltungen und Projekte, zum Beispiel Konzept-Sprints, Gesamtsteuerung, Unterstützung bei Projekten in Schieflage sowie Leitung und Regie vor Ort.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt snuut. diese Leistungen als Dienstleistung. snuut. arbeitet mit Sorgfalt und Erfahrung, schuldet aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, etwa eine bestimmte Teilnehmerzahl, Medienresonanz oder Umsatz.

(3) snuut. darf zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Personen einsetzen, zum Beispiel für Crew, Assistenz oder Vertretung. Feste Ansprechpartnerin bleibt Inken Kalweit, wenn nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Partner und Dienstleister

(1) Leistungen Dritter wie Location, Hotel, Catering, Technik, Personal, Transport oder Künstler beauftragt snuut. grundsätzlich im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde bevollmächtigt snuut. dazu im Rahmen des freigegebenen Budgets. Vertragspartner der Dritten ist dann der Kunde, und es gelten deren Bedingungen, insbesondere deren Storno- und Zahlungsbedingungen.

(2) Beauftragt snuut. im Einzelfall Dritte im eigenen Namen, geschieht das nur nach Absprache. Die Kosten werden dann an den Kunden weiterberechnet. snuut. kann dafür einen Vorschuss verlangen.

(3) snuut. wählt Partner sorgfältig aus und steuert sie. Für die ordnungsgemäße Leistung der Dritten selbst haftet snuut. nicht, außer bei einem eigenen Auswahl- oder Steuerungsverschulden.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen und Freigaben bereit, die snuut. für den Auftrag braucht, und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.

(2) Veranstalter im rechtlichen Sinne ist der Kunde, wenn nichts anderes vereinbart ist. Er ist insbesondere verantwortlich für behördliche Genehmigungen, Anmeldungen bei Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel GEMA), Künstlersozialabgabe und eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. snuut. weist auf solche Punkte hin und unterstützt auf Wunsch.

(3) Verzögert sich der Auftrag, weil Informationen oder Freigaben fehlen, verschieben sich Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Absprache zusätzlich vergütet.

§ 6 Honorar und Zahlung

(1) Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar, als Pauschale oder nach Tages- oder Stundensatz. Reisekosten, Übernachtung und Spesen werden zusätzlich nach Aufwand berechnet, wenn sie nicht in der Pauschale enthalten sind.

(2) Alle Preise sind Endpreise. snuut. ist Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG und berechnet daher keine Umsatzsteuer. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, kommt für Leistungen ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden 50 % des Honorars mit Auftragserteilung fällig und der Rest nach Abschluss der Veranstaltung beziehungsweise des Projekts. Konzept-Sprints werden vollständig mit Auftragserteilung berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(4) Kosten Dritter (§ 4) trägt der Kunde. Bei Beauftragung im Namen des Kunden zahlt er sie direkt an die Dritten.

§ 7 Änderungen und Budget

(1) Änderungswünsche nach Auftragserteilung bespricht snuut. mit dem Kunden und hält sie in Textform fest. Führen sie zu Mehraufwand, wird dieser nach Absprache zusätzlich vergütet.

(2) snuut. führt das Budget transparent. Ausgaben über das freigegebene Budget hinaus tätigt snuut. nur nach vorheriger Freigabe des Kunden. In Eilfällen am Veranstaltungstag darf snuut. zur Abwendung von Schäden auch ohne vorherige Freigabe handeln und informiert den Kunden unverzüglich.

§ 8 Stornierung durch den Kunden

(1) Sagt der Kunde eine Veranstaltung ab oder kündigt er den Auftrag vor dem Veranstaltungstermin, ohne dass snuut. dafür verantwortlich ist, berechnet snuut. vom vereinbarten Honorar:

  • bis 90 Tage vor dem Termin: 25 %,
  • 89 bis 30 Tage vor dem Termin: 50 %,
  • 29 bis 8 Tage vor dem Termin: 75 %,
  • ab 7 Tagen vor dem Termin: 100 %.

(2) Bereits erbrachte Leistungen werden mindestens in tatsächlichem Umfang berechnet. Der Kunde kann nachweisen, dass snuut. ein geringerer Schaden entstanden ist oder dass snuut. Aufwendungen erspart hat.

(3) Kosten Dritter richten sich nach deren Stornobedingungen und trägt der Kunde. Wird die Veranstaltung verschoben statt abgesagt, suchen beide Seiten gemeinsam eine faire Lösung.

§ 9 Ausfall und höhere Gewalt

(1) Kann Inken Kalweit einen Termin wegen Krankheit oder aus einem anderen nicht zu vertretenden Grund nicht wahrnehmen, stellt snuut. nach Möglichkeit und in Absprache mit dem Kunden eine gleichwertige Vertretung. Ist das nicht möglich, wird die ausgefallene Leistung nicht berechnet. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

(2) Kann eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden, etwa wegen Unwetter, Pandemie, behördlicher Anordnung oder Streik, werden beide Seiten von ihren Leistungspflichten frei. Bis dahin erbrachte Leistungen werden vergütet.

§ 10 Konzepte und Nutzungsrechte

(1) Konzepte, Ablaufpläne, Präsentationen und sonstige Arbeitsergebnisse von snuut. sind geistiges Eigentum von snuut.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache Recht, die Arbeitsergebnisse für die vereinbarte Veranstaltung beziehungsweise das vereinbarte Projekt zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Umsetzung ohne snuut. bedarf der Zustimmung von snuut. und wird gesondert vergütet.

(3) Präsentierte, aber nicht beauftragte Ideen und Konzepte dürfen ohne Zustimmung von snuut. nicht verwendet werden.

§ 11 Vertraulichkeit und Referenzen

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Ende des Auftrags hinaus.

(2) snuut. darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und Fotos der Veranstaltung zur Eigenwerbung zeigen, wenn der Kunde nicht widerspricht. Vertrauliche Inhalte werden dabei nicht veröffentlicht.

§ 12 Haftung

(1) snuut. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe des vereinbarten Honorars.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Teil B · Teilnahme an snuut-Events

§ 13 snuut-Events

(1) Für die Teilnahme an eigenen Veranstaltungen von snuut., zum Beispiel snuut Plietsch, gelten zusätzlich die folgenden Regelungen. Die Events richten sich an Menschen, die beruflich in der Eventbranche tätig sind.

(2) Mit der Ticketbestellung und der Bestätigung durch snuut. kommt der Teilnahmevertrag zustande. Es gelten die bei der Bestellung angegebenen Preise als Endpreise (§ 19 UStG).

(3) Tickets sind personalisiert. Eine Ersatzperson kann bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos benannt werden.

(4) Bis 14 Tage vor der Veranstaltung kann ein Ticket kostenlos storniert werden. Danach ist eine Erstattung nicht mehr möglich, eine Ersatzperson aber weiterhin.

(5) Sagt snuut. eine Veranstaltung ab, wird der Ticketpreis vollständig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kleinere Änderungen an Programm, Ablauf oder Speakern bleiben vorbehalten.

(6) Bei snuut-Events wird fotografiert und gefilmt. snuut. nutzt die Aufnahmen für die eigene Kommunikation, zum Beispiel auf der Website und in sozialen Medien. Wer nicht abgebildet werden möchte, sagt es beim Check-in und bekommt eine Kennzeichnung auf dem Namensschild.

(7) Im Ticket ist ein Code für sechs Monate gluu enthalten. Für die Nutzung von gluu gelten die AGB für gluu.

(8) snuut. kann Personen, die andere belästigen oder die Veranstaltung erheblich stören, von der Veranstaltung ausschließen. Der Ticketpreis wird dann nicht erstattet.

Teil C · Schlussbestimmungen

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.

(3) Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

snuut.

Aus Idee wird Ereignis. Berlin und überall dort, wo gute Projekte passieren.

Kontakt

  • Berlin
  • 0176 66768518
  • hey@snuut.berlin
  • snuut.berlin

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